[ Auszug: (1) Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch
Vertrag von den Personen aufgehoben werden, die den Erbvertrag geschlossen
haben. N ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]